Der Bereich E-Commerce ist noch verhältnismäßig neu. Regelungen dazu umfassen etwa die Angabe des Impressums auf sozialen Netzwerken, welche Pflicht ist. Weiterhin sollte die Annahme eines Vertrages im Online-Handel eine angemessene Zeitspanne betragen. Eine weitere neue, vom Gericht festgelegte Regel: Unternehmen haften für wettbewerbswidrige Werbung von Mitarbeitern. Und Abmahnen dürfen nur Anwälte mit entsprechendem Mandat.
Impressum und Vertragsannahmen
Nicht auf allen Fanseiten sozialer Netzwerke finden sich konkrete Informationen zur Kontaktaufnahme mit Unternehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied nun, dass eine Verlinkung unter „Info“ nicht ausreicht. Das mache Kunden oder Besuchern einer Seite nicht ausreichend deutlich, dass sich hier Informationen zur Kontaktaufnahme befinden. Auf Fanseiten sozialer Netzwerke, so das OLG Düsseldorf, soll nun eine Pflicht zum Impressum bestehen. Auch im Bereich Online-Handel wurde ein wichtiges Urteil gefällt. Das Landgericht Hamburg entschied über die AGB eines Unternehmers. Er hatte dort festgelegt, dass Verträge erst nach einer Frist von fünf Tagen zu Stande kommen. Das sei für Kunden nicht zumutbar, so das LG Hamburg. Es sieht eine Frist von zwei Tage als angemessen an. Die Entscheidung wurde allerdings kürzlich revidiert. Fallen Feiertage oder Wochenende in die Zeit der Vertragsannahme, seien auch fünf Tage angemessen und für Kunden zumutbar.
Haftung und Abmahnanwälte
Ein weiteres Urteil betrifft die Haftung von Unternehmen. Verbreiten Mitarbeiter eines Unternehmens wettbewerbswidrige Werbung, haftet das Unternehmen dafür. Das LG Freiburg entschied, dass dies auch für den Bereich E-Commerce gilt. Veröffentlicht also ein Mitarbeiter wettbewerbswidrige Werbung in sozialen Netzwerken – auch ohne das Wissen des Unternehmens – haftet die Firma. Das Urteil des Amtsgerichtes Warstein hingegen dürften Unternehmen begrüßen. Eine Unternehmerin klagte auf Schadensersatz gegen eine Abmahnung. Die Begründung: sie sei rechtsmissbräuchlich abgemahnt worden. Das Amtsgericht Warstein gab der Unternehmerin Recht. Nur Anwälte, die auch ein Mandat zur Abmahnung besitzen, dürfen diese erteilen. Dem Landesgericht Göttingen liegt aktuell ein ähnlicher Fall vor. Ein Anwalt muss sich dort gegen den Vorwurf des Betruges verantworten. Er hatte systematisch Abmahnungen in Höhe von je 460 Euro verschickt wegen falscher Grundpreisangaben. Über diesen Fall muss das Gericht noch entscheiden.
Recht und Ordnung im Internet
Für die neue Branche E-Commerce ist das gesetzliche Regelwerk noch nicht allumfassend. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich Online-Händler zu viele Freiheiten nehmen dürfen. Die wichtigen Urteile der letzten Zeit beweisen, dass die Gesetzgebung nachzieht. Online-Händler sollten sich folglich immer wieder über den neuesten Stand informieren, um keine Gesetze zu übertreten.