Wer im Beruf mit sensiblen Daten zu tun hat, verpflichtet sich zu besonderem Geheimnisschutz. Mitarbeiter, die ihren Zugriff auf persönliche Daten Dritter missbrauchen, riskieren ernste Konsequenzen.
Das erfuhr eine Mitarbeiterin eines Bürgeramtes am eigenen Leib. Die Frau war wiederholt ihrer Neugier erlegen und rief immer wieder die Daten von Menschen aus ihrem Bekanntenkreis ab. Sie ging sogar noch einen Schritt weiter und leitete einem Bekannten die Daten seiner Ex-Frau zu. Der Mann hoffte, dadurch Unterhaltsstreitigkeiten zu regeln.
Als der Datenschutz-Verstoß ans Licht kam, wurde die Mitarbeiterin fristlos entlassen. ARAG-Rechtsexperten ergänzen, dass sie wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz verurteilt wurde (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 10 Sa 192/16).
Fotocredits: Blickpixel / Pixabay.com / CC0
(dpa)