Hilfe bei der Prozesskostenfinanzierung

Eine Grundnorm des menschlichen Zusammenlebens ist die Gerechtigkeit. Alle Rechtsstaaten berufen sich daher auf ihre Rechtsprechung und Gesetzgebung. Eine wichtige Forderung des modernen Gemeinwesens ist die Rechtsstaatlichkeit. Im Artikel 3 der Verfassung der BRD heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Jeder Bürger kann ein Gericht anrufen, wenn Streitigkeiten in privaten, beruflichen oder behördlichen Bereichen nicht mehr durch eine einvernehmliche Einigung ausgeräumt werden können. Wer sein Recht vor Gericht einklagen möchte und keine umfangreiche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss damit rechnen, dass bei Unterlegenheit vor Gericht alle Kosten des Rechtsstreits zu tragen sind. Um das Risiko der Verschuldung durch einen verlorenen Rechtsstreit zu verhindern, sollte der Kläger über die Möglichkeit eines Antrags zur Prozesskostenfinanzierung bei einem entsprechenden Dienstleister nachdenken. 

Grenzen für den Streitwert

Der Markt der Prozesskostenfinanzierer besteht seit ca. 15 Jahren und ist überschaubar. Sieben namhafte Unternehmen finanzieren Rechtsstreitigkeiten gegen eine Erfolgsbeteiligung, die bis 30% des Ertrages des Rechtsstreits betragen können. Es gibt auch Unternehmen, die die Ansprüche aus dem Rechtsstreit vollständig aufkaufen. Bei den Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften gibt es nur wenige Ausnahmen, die bestimmte Rechtsgebiete in ihrem Leistungskatalog ausklammern. Eine Prozesskostenfinanzierung ist sinnvoll, wenn durch das Kostenrisiko die eigenen finanziellen Ressourcen geschont werden sollen. Auch zum Schutz gegen die Kosten des Gegners ist eine Prozesskostenfinanzierung sinnvoll. Ein wichtiges Kriterium, um einen Antrag zur Prozesskostenfinanzierung zu stellen, ist der sogenannte Streitwert.

Rechtsstreit über mehrere Instanzen

Obwohl oft die Sachlage gute Erfolgsaussichten für die prozessuale Auseinandersetzung verspricht, ist das Ergebnis eines Prozesses nur sehr schwer voraussehbar. Wer sein Recht durchsetzen möchte, muss oft mit langem Atem einen Rechtsstreit über mehrere Instanzen durchstehen. Mittels Prozesskostenrechner können Kläger leicht die Kosten für einen Rechtsstreit berechnen lassen, der über mehrere Instanzen geführt werden muss. Über einem Anwalt stellt der Mandant zuerst telefonisch den Antrag zur Prozessfinanzierung beim entsprechenden Dienstleister. Wenn das Interesse des Prozessfinanzierers geweckt ist, wird auf der Basis der Fakten die Finanzierungsmöglichkeit dann kostenfrei, vor allen Dingen die Bonität des Gegners, geprüft. Wenn die Voraussetzungen zur Finanzierung erfüllt sind, erhält der Antragsteller ein Angebot, was auf den speziellen Fall zugeschnitten ist. Das Kostenrisiko übernimmt der Prozessfinanzierer nach Abschluss des Finanzierungsvertrages zu 100%.