Das Jahr neigt sich dem Ende zu und da der DAX aktuell auf einem Rekordhoch steht, denken viele Anleger über einen Verkauf nach. Tatsächlich könnte der Zeitpunkt für dieses Vorhaben kaum besser sein, denn wer jetzt geschickt agiert und clever verkauft, kann sogar eine Menge Steuern einsparen. Wie und warum das möglich ist, lesen Sie hier.
Gewinne und Verluste verrechnen
Üblicherweise müssen Anleger bei jedem Gewinn bzw. Wertzuwachs über die Abgeltungssteuer rund ein Viertel an den Fiskus abtreten. Doch wer sich in der Vergangenheit verspekuliert und durch einen Verkauf die Kursverluste realisiert hat, kann noch Vorteile herausschlagen. Denn diese Verluste können mit den Gewinnen verrechnet werden und nur die übriggebliebene Differenz muss am Ende auch versteuert werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Verluste vor dem Jahr 2008 realisiert und auch beim Finanzamt angegeben worden sind. Des Weiteren können die Verluste nur mit den Gewinnen bis Ende 2013 verrechnet werden, da sie sonst ungenutzt als Altverluste wegfallen. Wer sich also jetzt beeilt und schnell ist, kann im besten Fall einige tausend Euro Steuern einsparen.
Was kann verrechnet werden?
Damit die alten Verluste effizient genutzt werden können, müssen Anleger ihre Anlagen bzw. Wertpapiere bis Monatsende verkaufen. Dabei können Kursgewinne von Zertifikaten, Aktien, Anleihen, Fonds verrechnet werden. Nicht verrechnet werden können laufende Zinszahlungen, Fondsausschüttungen, Dividenden oder Zahlungen von Lebensversicherungen. Damit die Altverluste von 2008 auch wirklich mit den aktuellen Gewinnen verrechnet werden ist ein kleiner Trick hilfreich, denn meistens werden die Gewinne zuerst mit den Verlusten von 2009 bis heute verrechnet und zusätzlich noch der Sparerfreibetrag abgezogen. Der Trick besteht aus der Eröffnung eines zweiten Depots bei einer anderen Bank, in das die Wertpapiere übertragen werden, die zum Verkauf gedacht sind. So verbleiben dann die Verluste seit 2009 auf dem ersten Depot. Für das neue Depot wird zwar zuerst die Abgeltungssteuer fällig, diese kann aber mit der Steuererklärung 2013 wieder eingeholt werden. Hier werden auch die Verluste von vor 2008 miteinbezogen.
Steuern mit Aktien sparen im Überblick
Zusammengefasst kann mit der Verrechnung von Verlusten vor 2008 eine Menge Steuern eingespart werden, indem diese Altverluste mit den Gewinnen von diesem Jahr verrechnet werden. Hierfür müssen Kursgewinne lediglich bis zum Jahresende verkauft werden und können anschließend in der Steuererklärung mit den Altverlusten kompensiert werden. Besonders hilfreich ist hier die Nutzung eines zweiten Depots bei einer Alternativbank.