Glücksspiele: Müssen Lotteriegewinne versteuert werden?

Glücksspielgewinne sind leicht verdientes Geld, denn der Arbeitsaufwand ist gering. Was gilt es aber in steuerlicher Hinsicht bei Gewinnen im Lotto oder in Lotterien zu beachten? Die Antwort ist für den Steuerzahler erfreulich, denn der Fiskus ordnet Spielgewinne keiner steuerlich relevanten Einkommensart zu, sodass diese nicht steuerbar sind und vom Gewinner ohne Beteiligung des Finanzamtes entgegengenommen werden dürfen.

Bei Glücksspielen werden die Einsätze versteuert

Auch wenn Spielgewinne nicht zu versteuern sind, verzichtet der Fiskus keineswegs gänzlich auf Einnahmen aus der Spielleidenschaft. Die Steuerpflicht bezieht sich aber nicht auf die Gewinne, sondern in Form der Rennwett- und Lotteriesteuer bereits auf die Einsätze und ist vom Veranstalter abzuführen. Die Teilnahme an ausländischen Lotterien ist online nur legal, wenn die Wettannahme über eine Lizenz verfügt. Diese wird Betreibern naturgemäß unter der Voraussetzung erteilt, auf von in Deutschland registrierten Spielteilnehmern geleistete Einsätze die anfallende Glücksspielsteuer abzuführen. Grenzgänger und Auslandsurlauber können persönlich natürlich an jeder im Zielland angebotenen Lotterie (mehr zum Thema Lotterie erfahren Sie im Online-Glossar von SKL Boesche)  teilnehmen und müssen ihre Gewinne in Deutschland nicht versteuern. Einige Nachbarländer belasten den Gewinn im Glücksspiel jedoch mit Steuern und erheben diese auch von ausländischen Glückspilzen durch den direkten Abzug von der auszuzahlenden Gewinnsumme.

Für die Erträge der Geldanlage sind Steuern zu zahlen

Gewinner werden kaum den gesamten Betrag ausgeben, sondern das meiste Geld anlegen. Auf die Erlöse der angelegten Spielgewinne fallen die üblichen Steuern an. Je nach Anlageform erfolgt eine Versteuerung mittels der Abgeltungssteuer wie bei Sparanlagen und dem Erwerb von Aktien oder dem persönlichen Steuersatz wie bei Mieteinnahmen. In vielen Fällen entstehen wie bei der Vermietung von Wohnimmobilien oder Ferienwohnungen für die Vermietung Ausgaben, diese dürfen als Betriebsausgaben von den zu versteuernden Einnahmen abgezogen werden. Wenn Teile des Gewinns verschenkt werden, entsteht die Pflicht zur Abfuhr der Schenkungsteuer. Der Freibetrag beläuft sich jedoch auch ohne Verwandtschaftsverhältnis auf 20 000 Euro.

Gewinnanteile deutlich als solche kennzeichnen

Das Weiterreichen von Gewinnanteilen an Mitspieler befriedigt einen Rechtsanspruch und stellt selbstverständlich keine Schenkung dar. Dass die Lotterieeinnahme grundsätzlich nur einen Ansprechpartner namentlich führt, ist für die Eigenschaft einer Wettgemeinschaft unerheblich. Aus der Überweisung sollte allerdings hervorgehen, dass es sich um die Weitergabe des anteiligen Gewinnes und nicht um ein freiwilliges Geschenk handelt.

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