Er stellt einen der Einschnitte dar, die im Leben so gut wie alles verändern: der Hauptgewinn in einer Lotterie. Nach der ersten Freude über den unerwarteten Geldsegen sollte beim Gewinner allerdings das Nachdenken einsetzen. Denn wenn der Gewinn nicht investiert wird, verliert er aufgrund der Inflation stetig an Wert. Parallel dazu gilt, es auch steuerlich die richtigen Weichen zu stellen.
Der Gewinn als solcher ist steuerfrei
Die Gute Nachricht bei einem Hauptgewinn in einer Lotterie ist, dass auf diesen Gewinn in Deutschland keine Steuern anfallen. Auch für die übrigen Einkünfte fällt kein höherer Steuersatz an. Insofern kann man als Gewinner zunächst in Ruhe planen, in welcher Weise das Geld angelegt werden soll. Ist es angelegt, wirft es in der Regel Erträge ab. Bei einer Immobilie werden Mieten, bei Aktien Dividenden und bei Tagesgeldkonten Zinsen erzielt. Diese Gewinne aus dem Gewinn müssen im Rahmen der Einkommensteuer mit versteuert werden. Dabei fällt nicht nur eine Steuer auf die Zinsen als solche an, sondern diese erhöhen zudem die Gesamteinkünfte und führen damit außerdem zu einer erhöhten Steuerquote bei den sonstigen Einnahmen.
Plötzlich hat man Geld zu verschenken
Auch wenn es sinnvoll ist, möglichst wenige Menschen in den eigenen Lottogewinn einzuweihen, gibt es doch den einen oder anderen Menschen, dem man davon erzählt. Nicht zuletzt der Ehepartner erfährt in jedem Fall vom plötzlichen Reichtum. Wenig sinnvoll ist es, das Geld zu teilen. Denn in diesem Fall dürfte das Finanzamt auf die Idee kommen, Schenkungssteuern zu verlangen, welche bei entsprechend großen Schenkungen auch zwischen Eheleuten anfallen. Besser ist es, das Geld bei einem Ehepartner zu belassen. Denn im Falle einer Scheidung fällt der Lottogewinn ohnehin unter den Zugewinnausgleich und würde entsprechend hälftig geteilt. Aufpassen muss man bei Schenkungen auch gegenüber Verwandten. Denn bei einer Schenkung betragen die Freibeträge für Eltern und Geschwister lediglich 20.000 Euro. Darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Schenkungssteuer. Weitere Informationen zum Thema lesen Sie hier.
Tippgemeinschaften sollten sich vertraglich absichern
Noch schwieriger stellt sich die Sachlage bei Tippgemeinschaften dar. Wenn der Geldgewinn auf dem Konto eines einzelnen Spielers landet und von diesem aus aufgeteilt wird, fallen gleich mehrfach Schenkungssteuern an. Etwas anderes gilt nur, wenn dem Finanzamt eine vor der Lotterieveranstaltung abgefasste vertragliche Vereinbarung zwischen den Spielern vorgelegt wird.
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