Die Privatinsolvenz: so läuft das Verfahren ab

Die Privatinsolvenz ermöglicht überschuldeten Personen, sich von ihren Schulden zu befreien. Wer als Privatperson in die Insolvenz geht, gibt einen Teil seiner Einkünfte ab und kann innerhalb von sechs Jahren schuldenfrei sein. Die Höhe der Schulden und die Anzahl der Gläubiger spielen bei der Privatinsolvenz keine Rolle.





Die Privatinsolvenz erfolgt in mehreren Schritten

Wer in die Privatinsolvenz geht, muss zunächst einmal all seine Finanzen offen legen. Alle Unterlagen, die eine Verschuldung belegen, sind wichtig. Dazu gehören beispielsweise Kreditverträge, Rechnungen und Mahnbescheide. Ein zugelassener Schuldenberater unterstützt zahlungsunfähige Personen dabei, zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu kommen. Zudem wird ein Schuldenplan erstellt, die Auflistung der Schulden stellt die exakte Summe fest. Daneben wird auch das Vermögen der insolventen Person erfasst. Wenn verwertbares Vermögen wie zum Beispiel ein Auto vorhanden ist, muss dieses verkauft und der Erlös den Gläubigern ausbezahlt werden. Neben dem verwertbaren Vermögen wird auch das pfändbare Einkommen für eine Dauer von sechs Jahren eingezogen und an die Gläubiger verteilt. Wer weder ein Einkommen noch Sachwerte vorzuweisen hat, muss in der Regel vor Gericht.

Die gerichtliche Einigung

Hat die zahlungsunfähige Person nicht die Möglichkeit, die Schulden durch das Einkommen oder den Verkauf von Sachwerten auszugleichen, folgt im nächsten Schritt der Gang vor Gericht. Hier wird versucht, den bereits gefassten Plan zur Entschuldung durchzusetzen. Das gilt zumindest dann, wenn die Aussicht auf Erfolg gegeben ist. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern, wird ein Steuerberater oder Anwalt als Treuhänder eingeschaltet (Rechtsbeistand finden Sie zum Beispiel auf www.jnp.de). Dieser prüft noch einmal die finanziellen Unterlagen und schlägt eine Restschuldbefreiung vor, wenn der Schuldner nichts an Sachwerten oder pfändbarem Einkommen vorzuweisen hat. Im nächsten Schritt muss die zahlungsunfähige Person über einen Zeitraum von sechs Jahren den pfändbaren Teil seines Vermögens abgeben. In dieser Zeit müssen sich Betroffene ohne Arbeit um eine solche bemühen, Job- und Wohnungswechsel müssen gemeldet werden.

Sechs Jahre Disziplin für den Schuldenerlass

Der Gang in die Insolvenz erfordert Disziplin vom Betroffenen und eine gute Zusammenarbeit mit Behörden und Gläubigern. Hält sich der Betroffene über einen Zeitraum von sechs Jahren an alle Auflagen, gewährt ihm das Gericht im Anschluss daran einen Schuldenerlass. Er ist damit alle Restschulden los – ganz gleich, wie sie entstanden sind.




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