Das Jahr 2013 läuft nur noch wenige Wochen und bietet cleveren Menschen noch die Möglichkeit, einen erheblichen Steuervorteil herauszuschlagen. Egal ob Ausgaben für Handwerker, Handys oder Haushaltshilfen, wer jetzt zügig handelt und diese Aufwendungen gültig macht, spart noch in diesem Jahr Geld ein. Wie auch Sie noch Kapital aus dem Jahr 2013 schlagen können, erfahren Sie hier.
Einsparung durch Renovierungskosten
Das Finanzamt erkennt eine Menge jährlicher Ausgaben an, so auch Kosten für Handwerker. Das kann eine Anerkennung von bis zu 6000 Euro im Jahr sein, von denen der Fiskus einen Steuerabzug von 20 Prozent gewährleistet. Auf diese Weise sind maximal 1200 Euro herauszuholen. Wurden die Kosten von 6000 Euro im laufenden Jahr noch nicht ausgeschöpft, sollten Sie einige für 2014 geplante Arbeiten in dieses Jahr vorziehen. So hat man die volle Einsparung und Sie haben mehr Spielraum im nächsten Jahr. Wer den Vorteil 2013 geltend machen möchte, muss alle Rechnungen noch vor Jahresende begleichen; das Rechnungsdatum ist nicht entscheidend.
Ausgaben im Job und für Haushaltshilfen
Neben der Einsparmöglichkeit bei Renovierungsarbeiten können Arbeitnehmer auch aus aufgebrachten Kosten für den Job profitieren. Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch die sogenannte Werbungskostenpauschale zugesprochen, die das zu versteuernde Einkommen um bis zu 1000 Euro mindern kann. Unter diesem Posten können Ausgaben wie beispielsweise der Kauf von Fachliteratur oder eines neuen Laptops gültig gemacht werden. Des Weiteren lassen sich auch einige Kosten für die Einrichtung sowie den Unterhalt eines Arbeitszimmers mit der Pauschale verrechnen. Auch wer eine selbständige oder angestellte Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese bei der Steuererklärung geltend machen. Durch die Kombination der einzelnen Sparmaßnahmen lässt sich trotz dem bevorstehenden Jahresende noch eine Menge Geld zurückholen.
Spartipps zum Jahresende im Überblick
Egal ob Kosten für Handwerker oder im Job, wer die richtigen Ausgaben bei der Einkommensteuer angibt und die vorgesehenen Posten optimal ausnutzt, spart eine Menge Geld ein und erweitert gleichzeitig seinen Handlungsspielraum für das nächste Jahr. Wichtig ist, dass die Rechnungen dabei noch bis Jahresende beglichen werden, da nicht das Rechnungsdatum für die steuerliche Gültigkeit ausschlaggebend ist.